Die Wöhlerschule bietet Ihrem Kind die Möglichkeit, in eine
„Klasse mit musikalischem Schwerpunkt“
aufgenommen zu werden. Der „Schwerpunkt in
Musik“ richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die
ein besonderes Interesse an praktischem Musizieren haben
und die mehr über Musik erfahren möchten als es der
reguläre Unterricht ermöglicht. Dieses Interesse kommt
unter anderem dadurch zum Ausdruck, dass Ihre Tochter / Ihr
Sohn bereits während der Grundschulzeit privaten
Instrumentalunterricht erhalten hat oder mit dem Beginn des
5. Schuljahres Instrumentalunterricht aufzunehmen will.
Seit dem Schuljahr 1997/98 wird an der Wöhlerschule in
jedem Schuljahr eine ”Klasse mit musikalischem
Schwerpunkt” eingerichtet. Die Aufnahme einer
Schülerin/eines Schülers in die Musikklasse geschieht auf
Wunsch der Eltern im Rahmen des üblichen Aufnahmeverfahrens
für die neuen 5. Klassen. Seit 1997 wurde in jedem Jahrgang
eine Musikklasse gebildet.
In der Sekundarstufe 1 wird sich der Musikunterricht für
die Musikklassen folgendermaßen verteilen:
Zusätzlich zum regulären Musikunterricht erhalten die
Musikklassen in den Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 eine Stunde
für Klassenmusizieren / musikalische Praxis. In der
Klassenstufe 8, in der gemäß offizieller Stundentafel kein
Musikunterricht erteilt wird, erhalten Musikklassen an der
Wöhlerschule zwei Stunden Musikunterricht zur
Aufrechterhaltung der kontinuierlichen musikalischen
Betreuung. Für die Schülerinnen und Schüler der
Musikklassen werden in der Sekundarstufe I insgesamt 12
Wochenstunden (statt 7 Stunden für Klassen ohne
Schwerpunkt) Musikunterricht erteilt.
Ergänzend nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler
ihrer Altersstufe entsprechend verbindlich an den Proben
und Probenfahrten für Orchester, Chor oder an der Jazz-AG
(Big-Band) teil. Die Teilnahme an diesem Förderprogramm ist
bis zur Klasse 9 konzipiert und nach Anmeldung
verpflichtend. Wegen der großen Zahl von Pflichtstunden in
den Jahrgangsstufen 8 und 9 überlegt die Fachkonferenz
Musik, wie Entlastungsmöglichkeiten bei der verpflichtenden
AG-Teilnahme geschaffen werden können. Für Schülerinnen und
Schüler, die im Verlauf der Sekundarstufe I am
„Schwerpunkt in Musik“ diesem Angebot nicht
mehr teilnehmen wollen und auch nach intensiver Beratung
nicht motiviert werden können, müssen organisatorische
Maßnahmen ergriffen werden, ein Klassenwechsel ist hierbei
nicht auszuschließen.
Grundlage des Musikunterrichts in den Musikklassen ist
neben den Inhalten des gültigen Rahmenplans für die
Sekundarstufe I die musikalische Praxis, die zunächst von
den wöchentlichen Klassenorchester-Stunden ausgeht, aber
auch mehrstimmiges Singen, Theaterspiel, Kammermusik u.a.
umfassen kann. Die von den Musikklassen erarbeiteten
Projekte des Zusatzunterrichts in Musik werden den Eltern
an ”musikalischen Elternabenden” präsentiert.
Inhalte und Durchführung dieser Projekte werden mit den
Schülerinnen und Schülern der Klassen besprochen und
gemeinsam festgelegt. Die gemeinsamen musikalischen
Aktivitäten helfen den Klassen zu einem guten
Unterrichtsklima und zu guter Klassengemeinschaft zu
finden, sie stärken Motivation und positive Haltung zum
Lernen.
Weitere Infos finden sie unter:
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 11. September 2009 um 12:26 Uhr
